Startseite | Sitemap | Impressum | Haftungsausschluss | AGB | Kontakt

Über uns

Über uns

Wir verbinden Tradition, Qualität und Kompetenz.

mehr ...

Möbel

Möbel

Spitzenprodukte deutscher, französischer und italienischer Spitzenhersteller

mehr ...

Aktuelles

Aktuelles

Veranstaltungen, Aktionen etc.

mehr ...

Gästebuch

Gästebuch

Wir freuen uns über Ihren Eintrag in unser Gästebuch.

mehr ...
Sie sind hier: Startseite

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Kaufvertrag des Kaufwilligen stellt eine Bestellung dar, an die der Besteller gemäß § 145 ff BGB gebunden ist. Verweigert der Besteller die Abholung oder Annahme der gekauften Gegenstände, so ist der Verkäufer berechtigt, Schadenersatz in Höhe von 25 % der Kaufsumme zu verlangen. Wandlung und Umänderung sind ausgeschlossen.

Die nach Modell gekauften Möbel werden von uns zum Teil nachbestellt und unterliegen den Lieferbedingungen seitens des Fabrikanten. Die vereinbarte Frist der Bereitstellung gilt unter der Voraussetzung des termingerechten Einganges der anzuliefernden Gegenstände bzw. des zur Fertigstellung benötigten Materials. Ist dem Verkäufer die Einhaltung der Abhol- bzw. Lieferfrist nicht möglich, hat der Käufer eine angemessene Nachfrist zu gewähren und kann Rechte aus dem Vertrag erst nach Ablauf dieser Nachfrist geltend machen. Der Verkäufer behält sich ausdrücklich das Recht vor, bei eventuellen Lieferschwierigkeiten (Rohstoffknappheit usw.) die Bereitstellung bzw. Lieferung zu einem späteren Termin als vorgesehen, unter frühzeitiger Benachrichtigung des Käufers, vorzunehmen.

Dem Verkäufer steht das Recht zu, vom Auftrag zurückzutreten, wenn der Käufer auch nur eine in der Bestellung übernommenen Verpflichtungen nicht einhält oder wahrheitswidrige Angaben gemacht hat. Für den Fall steht dem Verkäufer Entschädigung für seine Aufwendungen zu.

Die Zahlungen sind bei Abholung oder vor Übergabe in bar oder nach besonderer Vereinbarung mit Scheck oder Überweisung auf unser Konto zu leisten. Zahlungen an Dritte werden in jedem Fall auf eigene Gefahr des Käufers geleistet.

Die Zahlungen sind ohne jeden Abzug sowie ohne jede Aufrechnung zu leisten - die Erklärung der Aufrechnung ist ausgeschlossen. Für verspätet geleistete Zahlungen sind handelsübliche Zinsen sowie etwaige Inkassokosten zu entrichten. Stundungen müssen schriftlich bewilligt werden. Die Annahme nicht fristgemäß oder nicht in voller Höhe geleisteter Zahlungen gilt nicht als Stundung und lässt alle Rechte des Verkäufers, die diesem infolge des Zahlungsverzuges zustehen, unberührt. Später zugekaufte Gegenstände können nach Wahl des Verkäufers mit den bereits geleisteten Zahlungen aus der Auftragsbestätigung verrechnet werden.

Ist der Käufer mit zwei Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug, die mindestens dem 10. Teil des Kaufpreises gleichkommen, ist die ganze Restforderung ohne Nachfristsetzung auf einmal fällig. Der Käufer verpflichtet sich unter Verzicht einer Vorausklage, den gekauften Gegenstand bis zur Wiederaufholung des Zahlungsrückstandes zur Sicherung der Forderung an unsere Firma oder dessen Beauftragen auszuhändigen.

Die im Kaufvertrag bezeichneten Gegenstände bleiben bis zur restlosen Zahlung des Kaufpreises sowie der Zinsen und Kosten jeglicher Art einschließlich etwaiger Kosten eines Rechtsstreites aus der Bestellung Eigentum des Verkäufers. Bei Rücknahme der Ware seitens des Lieferanten ist seitens des Käufers der Wert der Überlassung des Gebrauchs oder der Benutzung unter Berücksichtigung der inzwischen eingetretenen Wertminderung der Gegenstände zu vergüten. Im Regelfall werden bestimmte ortsübliche Richtsätze zu vergüten sein, welche durch die zuständige Industrie- und Handelskammer festgesetzt sind. Hinsichtlich der Gebühren für Benutzung etc. gelten die Bestimmungen des Abzahlungsgesetzes. Ein Anspruch auf Wandlung besteht nicht. Ersatzlieferung gilt als vereinbart. Als vereinbart gelten für die Wertminderung und Gebrauchsüberlassung folgender Schadenersatz: Im 1. Halbjahr bis 35 %, im 2. Halbjahr bis zu 50 %, jedes weitere Halbjahr 10 % mehr. Hierbei sind Matratzen und Bettwäsche ausgeschlossen, für welche im Höchstfalle 20 % vergütet werden.

Der Käufer ist nicht berechtigt, vor Zahlung aller vorbenannten Beiträge die gekauften Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, aus seinem Besitz zu geben oder der gleichen. Von einer Pfändung hat der Käufer den Verkäufer binnen zwei Tagen unter Vorlage der auf die Pfändung bezüglichen Unterlagen zu benachrichtigen. Alle Kosten einer Intervention des Verkäufers gehen zu Lasten des Käufers. Verlust oder erhebliche Wertminderung sind dem Verkäufer gleichfalls binnen zwei Tagen mitzuteilen. Ein Wohnungswechsel ist dem Verkäufer zuvor schriftlich anzuzeigen.

Die Gefahr des Unterganges oder der Beschädigung der gekauften Gegenstände trägt der Käufer. Dieser hat die gekauften Gegenstände gegen Feuer, Diebstahl und Wasserschäden dem Verkäufer gegenüber zu versichern und die Rechte aus dem Versicherungsvertrag bis zur Begleichung sämtlicher Ansprüche an den Verkäufer abzutreten. Bei Abschluss der Versicherung bedingt der Käufer mit der Versicherungs-Gesellschaft, dass bei einem Schaden, der zu seinem Ersatz zu zahlende Betrag an den Verkäufer ausgezahlt wird.

Die Geltendmachung von eventuell versteckten Mängeln hat spätestens binnen einer Woche nach Abholung bzw. Lieferung schriftlich zu erfolgen. Bei Abstellung von Mängeln darf bei Verlust der Gewährleistungsansprüche nur durch die Werkstatt des Verkäufers oder nach Besichtigung und Feststellung von Seiten des Verkäufers auch anderweitig erfolgen. Das Recht auf Zurückhaltung der fälligen Ratenzahlungen steht dem Besteller bei evtl. Mängelrügen etc. oder bis zu deren Behebung, nicht zu. Bei Verletzung dieser Rügepflicht verliert der Käufer seine Gewährleistungsansprüche.

Die Haftung für Mängel übernimmt der Verkäufer nur insoweit, wie ihm sein Lieferant haftet. Für altgekaufte Gegenstände wird jede Haftung ausgeschlossen. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Waren, für die handelsüblich keine Garantiepflicht besteht (Spiegel, Gläser, Wurzelfurnier, Textilien usw.)

Bei Verarbeitung von Massivholz, Glas, Leder und bei gelaugter Oberflächenbehandlung kommen Unregelmäßigkeiten vor, die toleriert werden müssen und nicht zur Reklamation berechtigen.

Für in Neubauten und in feuchten Wohnungen befindliche Möbel wird keine Garantie übernommen.

Die Aufbewahrung von Gegenständen beim Verkäufer, die später als vereinbart abgeholt oder geliefert werden sollen, geschieht auf Gefahr des Käufers. Für diesen Fall hat der Verkäufer das Recht, Lagerspesen nach denen im Speditionsgewerbe geltenden Sätze zu berechnen.

Mehrere Besteller haften dem Verkäufer für alle im Zusammenhang mit der Bestellung stehenden Forderungen als Gesamtschuldner.

Änderungen des Vertrages sind nur gültig, wenn sie schriftlich niedergelegt und von der Geschäftsleitung gegengezeichnet sind.

Gerichtsstand ist, unbeschadet der Höhe des Objekts, das für den Wohnsitz des Lieferers oder Rechtsnachfolgers zuständige Amtsgericht. Dem Verkäufer steht das Recht zu, seine Forderungen oder Ansprüche aus dem getätigten Auftrag an Dritte abzutreten.

Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Vertragsabreden hebt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsabreden nicht auf.

Falls neben dem geschlossenen Vertrag ein weiterer Vertrag zur Finanzierung des Geschäfts abgeschlossen wird, haben die Bedingungen des Finanzierungsvertrages, soweit sie von den vorstehenden Bedingungen abweichen, solange Vorrang, als nicht die Rückbelastung auf den Verkäufer erfolgt ist.